für den Verkehrslandeplatz Norderney
ab 01.01.2013
Landegebühren/Abstellgebühren
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Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Landegebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung an den Flugplatzhalter zu entrichten.
Die Landegebühr wird mit der Landung fällig. Sie ist Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer).
In den Landegebühren ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Eine Landegebühr ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten zu entrichten.
Keine Landegebühr ist für Flugbewegungen eines Drehflüglers innerhalb des Flugplatzes zu entrichten, die den Rollbewegungen von Flugzeugen entsprechen.
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Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemisst sich die Landegebühr nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragene Höchstabfluggewicht.
a) Die Landegebühr beträgt für Luftfahrzeuge, die die erhöhten Schallschutzforderungen durch ein Lärmzeugnis nach NfL II-33/90 nachweisen können bei einem Höchstabfluggewicht bis 5.000 kg im Gewichtsbereich:
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Landegebühr
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Abstellgebühr
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für
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Ultraleichtflieger
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9,-€
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5,- €
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bis
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1.000 kg
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11,-€
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5,50 €
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über
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1.000 - 1.200 kg
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12,-€
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6,- €
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über
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1.200 - 1.400 kg
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17,-€
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6,50 €
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über
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1.400 - 1.600 kg
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22,-€
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7,- €
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über
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1.600 - 2.000 kg
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26,-€
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8,- €
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über
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2.000 - 3.000 kg
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39,-€
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11,- €
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über
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3.000 - 4.000 kg
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56,-€
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14,-€
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über
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4.000 - 5.000 kg
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68,-€
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20,- €
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über
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5.000 kg
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17,- €
/1000 kg
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5,-€
/1000 kg
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Bei Landungen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten sind für alle Luftfahrzeuge, dem jeweiligen Höchstabfluggewicht entsprechend, die vollen Landegebühren zu entrichten. Zuzüglich ppr-Gebühren pro angefangene ½ Stunde 25,00 EURO.
Flughafen Norderney GmbH